Das Gesetz 6/2025 über den Gesamthaushalt der Autonomen Gemeinschaft der Balearen für das Geschäftsjahr 2025 führt wichtige Neuerungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) ein, darunter insbesondere für Nichtansässige relevante Änderungen, die die Balearen zu einem besonders attraktiven Standort für die Vermögensplanung machen.
Die balearische Regelung erweitert die Steuervergünstigungen auf Nichtansässige und hebt die Voraussetzung des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien für die Inanspruchnahme von regionalen Steuerabzügen oder -vergünstigungen auf.
Der 100%ige Freibetrag auf den Gesamtbetrag der ISD für direkte Familienangehörige (Kinder, Eltern, Ehepartner, Großeltern und Enkelkinder) bleibt bestehen und gilt nun auch für Nichtansässige.
Für Schenkungen, die in einer öffentlichen Urkunde formalisiert sind und die Bewertungskriterien erfüllen, kann ein 100 %-iger Abzug für Ehepartner, Nachkommen und Verwandte bis zum dritten Grad geltend gemacht werden.
Diese Steuervorteile sind daran gebunden, dass für geerbte oder geschenkte Immobilien der vom Katasteramt festgelegte Referenzwert zuzüglich maximal 20 % angegeben wird und für Immobilien ohne Referenzwert kein über dem Marktwert liegender Wert angegeben wird.
Bei der Formalisierung einer Schenkung einer Immobilie ist zu berücksichtigen, wann diese für den Schenkenden zu einem Vermögengewinn führen könnte, der der Einkommensteuer unterliegt.
Die Steuerreform der Balearen für 2025 verbessert die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen erheblich, insbesondere für Nichtansässige. Sie stellt eine strategische Gelegenheit dar, Vermögensübertragungen mit geringen Steuerkosten zu planen.
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